Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Viessmann Group GmbH & Co KG; aqotec Holding GmbH
BWB/Z-6536
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.03.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Viessmann Group GmbH & Co KG beabsichtigt ihre (indirekte) Beteiligung an der aqotec Holding GmbH in Höhe von 49,9 %, auf einen Geschäftsanteil entsprechend einer Beteiligung am Stammkapital in Höhe von 70 % aufzustocken und alleinige Kontrolle zu erwerben. Die aqotec Holding GmbH ist die Holdinggesellschaft einer im Bereich der Nah- und Fernwärmetechnik tätigen Unternehmensgruppe.
C - HERSTELLUNG VON WAREN F - BAU
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.04.2024 weggefallen.