Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Constellation Netherlands Holdings 2 Cooperatief U.A.; Alturos AG
BWB/Z-6528
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.03.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Constellation Netherlands Holdings 2 Cooperatief U.A. mit Sitz in den Niederlanden beabsichtigt den Erwerb von 100% der Geschäftsanteile an der Alturos AG, Schweiz. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Softwaremarkt im Tourismusbereich.
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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.04.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.04.2024 weggefallen.