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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Parcom Capital Management B.V.; Rent-All Holding B.V. - BWB/Z-6526 | Bundeswettbewerbsbehörde

Parcom Capital Management B.V.; Rent-All Holding B.V.

BWB/Z-6526

14.03.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.03.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von mehr als 50 % der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Rent-All Holding B.V. and Architectural & Entertainment Lighting Group B.V. durch Parcom Capital Management B.V., alle Niederlande.

R - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.04.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.04.2024 weggefallen.

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