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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schüco International KG; GEST – Holding Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-6525 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schüco International KG; GEST – Holding Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-6525

11.03.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.03.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Schüco International KG, Deutschland, beabsichtigt, 49% der Anteile an und damit verbunden gemeinsame Kontrolle über GEST – Holding Gesellschaft m.b.H., Österreich, von Herrn Ing. Edgar Stemeseder zu erwerben. Der Veräußerer wird mitkontrollierend beteiligt bleiben und die übrigen 51% der Anteile an GEST halten.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.04.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.04.2024 weggefallen.

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