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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BERUFSFÖRDERUNGSINSTITUT OBERÖSTERREICH; BZL – Bildungszentrum Lenzing GmbH - BWB/Z-6524 | Bundeswettbewerbsbehörde

BERUFSFÖRDERUNGSINSTITUT OBERÖSTERREICH; BZL – Bildungszentrum Lenzing GmbH

BWB/Z-6524

04.03.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.03.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 25 % der Geschäftsanteile an der BZL – Bildungszentrum Lenzing GmbH mit Sitz in Lenzing, Österreich, durch das BERUFSFÖRDERUNGSINSTITUT OBERÖSTERREICH (bfi OÖ) mit Sitz in Linz, Österreich.

P - ÖFFENTLICHE VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG; SOZIALVERSICHERUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.04.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.04.2024 weggefallen.

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