Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Mediaplus Germany GmbH & Co. KG; LAYA Group Holding GmbH
BWB/Z-6523
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.03.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Mediaplus Germany GmbH & Co. KG (Deutschland), beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an der LAYA Group Holding GmbH (Deutschland).
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen.
M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.04.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.04.2024 weggefallen.