Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Marc Aengenheyster; A+B HIDES GmbH & Co. KG; OSI Europe Foodworks GmbH
BWB/Z-6522
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Marc Aengenheyster (Deutschland) beabsichtigt, zusammen mit OSI Europe Foodworks GmbH (Deutschland) die gemeinsame Kontrolle über die A+B HIDES GmbH & Co KG (Deutschland) zu erwerben, die derzeit von OSI Europe Foodworks GmbH allein kontrolliert wird.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.03.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2024 weggefallen.