Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
IK SC III Master Luxco S à r.l.; SAT
BWB/Z-6520
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
IK SC III Master Luxco S à r.l., eine luxemburgische Tochtergesellschaft dem luxemburgischen IK SC III Fund, der von IK Investment Partners AIFM, Luxemburg, gemanagt wird, beabsichtigt den indirekten Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an und alleiniger Kontrolle über Schwingshandl automation technology GmbH, Österreich. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Entwurf, Konstruktion, Fertigtung und Vertrieb von Intralogistik-Automatisierungslösungen.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.03.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2024 weggefallen.