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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

X-Elio Energy S.L.U.; Nature Infrastructure Capital; ECO STOR NewCo AS - BWB/Z-6519 | Bundeswettbewerbsbehörde

X-Elio Energy S.L.U.; Nature Infrastructure Capital; ECO STOR NewCo AS

BWB/Z-6519

28.02.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

X-Elio Energy S.L.U. (Spanien) und Nature Infrastructure Capital (Kaimaninseln) beabsichtigen, indirekt gemeinsame Kontrolle über ECO STOR NewCo AS (Norwegen) und deren Tochtergesellschaft ECO STOR GmbH (Deutschland) zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft die Entwicklung, den Bau und die operative Leitung von Projekten für Batteriespeichersysteme.
Betroffener Geschäftsbereich: Energieversorgung; Herstellung von Batterien und Akkumulatoren.

C - HERSTELLUNG VON WAREN D - ENERGIEVERSORGUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.03.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.03.2024 weggefallen.

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