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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Fund Management S.à r.l.; Believe S.A. - BWB/Z-6518 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Fund Management S.à r.l.; Believe S.A.

BWB/Z-6518

28.02.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT X, ein von EQT Fund Management S.à r.l., Luxemburg, verwalteter Investmentfonds, beabsichtigt den indirekten Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung von mehr als 25% an Believe S.A., Frankreich.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Musikvertriebsdienstleistungen für Künstler und Labels.
Betroffener Geschäftsbereich: Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten.

R - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.03.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.03.2024 weggefallen.

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