Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
LLT - Lannacher Lager- und Transport GesmbH; Cross Cargo Logistics G.m.b.H.
BWB/Z-6515
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrift den geplanten Eruverb von alleiniger Kontrolle an Cross Cargo Logistics G.m.b.H. durch LLT - Lannacher Lager- und Transport GesmbH.
Betroffener Geschäftsbereich: Kontrakt und Transportlogistik, Lagerung.
H - VERKEHR UND LAGEREI
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.03.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.03.2024 weggefallen.