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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LLT - Lannacher Lager- und Transport GesmbH; Cross Cargo Logistics G.m.b.H. - BWB/Z-6515 | Bundeswettbewerbsbehörde

LLT - Lannacher Lager- und Transport GesmbH; Cross Cargo Logistics G.m.b.H.

BWB/Z-6515

26.02.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrift den geplanten Eruverb von alleiniger Kontrolle an Cross Cargo Logistics G.m.b.H. durch LLT - Lannacher Lager- und Transport GesmbH.
Betroffener Geschäftsbereich: Kontrakt und Transportlogistik, Lagerung.

H - VERKEHR UND LAGEREI

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.03.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.03.2024 weggefallen.

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