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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ewe Holding GmbH; Industrieliegenschaftenverwaltung AG; F. Mayr-Melnhof-Saurau Industrie Holding GmbH; UNIK Beteiligungs GmbH; ewe Küchen GmbH; Nobia NBI AB; Nobia AB - BWB/Z-6514 | Bundeswettbewerbsbehörde

ewe Holding GmbH; Industrieliegenschaftenverwaltung AG; F. Mayr-Melnhof-Saurau Industrie Holding GmbH; UNIK Beteiligungs GmbH; ewe Küchen GmbH; Nobia NBI AB; Nobia AB

BWB/Z-6514

22.02.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der ewe Küchen GmbH, FN 104584 a,  mit dem Sitz in 4600 Wels, Dieselstraße 14, durch die ewe Holding GmbH, FN  621875 y, mit dem Sitz in 1010 Wien, Opernring 17, an welcher die  Industrieliegenschaftsverwaltung AG, FN 73589 w, 1010 Wien, Opernring 17  und die F.Mayr-Melnhof-Saurau Industrie Holding GmbH, FN 372098d, 8130  Frohnleiten, Mayr-Melnhof Straße 14, zu jeweils 40 % beteiligt sind. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Vermarktung von Küchenmöbeln. 

Betroffener Geschäftszweig: Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.

G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.03.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.03.2024 weggefallen.

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