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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Henkel AG & Co. KGaA; Seal for Life Industries Intermediate Co.; Seal for Life Global Dutch Holding B.V. - BWB/Z-6512 | Bundeswettbewerbsbehörde

Henkel AG & Co. KGaA; Seal for Life Industries Intermediate Co.; Seal for Life Global Dutch Holding B.V.

BWB/Z-6512

19.02.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Henkel AG &Co. KGaA (Deutschland) beabsichtigt, indirekt jeweils eine 100%ige Kapitalbeteiligung an und alleinige Kontrolle über Seal for Life Industries Intermediate Co. (USA), Seal for Life Global Dutch Holding B.V. (Niederlande) und SFL Canusa Canada Ltd. (Kanada) zu erwerben.  

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.03.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.03.2024 weggefallen.

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