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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DER Touristik Group GmbH; Travel Charme Hotel GmbH & Co. KG - BWB/Z-6511 | Bundeswettbewerbsbehörde

DER Touristik Group GmbH; Travel Charme Hotel GmbH & Co. KG

BWB/Z-6511

19.02.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DER Touristik Group GmbH (Deutschland) beabsichtigt, indirekt 100 % der Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über die Travel Charme Hotel GmbH & Co. KG (Deutschland) zu erwerben.

I - BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.03.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.03.2024 weggefallen.

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