Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Armira III GmbH & Co. KG; many electronics GmbH; Mija Technology GmbH; SCUR-Alpha 1686 GmbH
BWB/Z-6510
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Armira III GmbH & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt, mittelbar 60% der Anteile an und damit alleinige Kontrolle über die many electronics GmbH, Deutschland, die Mija Technology GmbH, Deutschland, und die SCUR-Alpha 1686 GmbH (zukünftig 3Media GmbH), Deutschland, zu erwerben.
C - HERSTELLUNG VON WAREN M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.03.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.03.2024 weggefallen.