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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kansai Paint-Gruppe; Weilburger Gruppe - BWB/Z-6506 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kansai Paint-Gruppe; Weilburger Gruppe

BWB/Z-6506

14.02.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Kansai Helios Coatings GmbH und KANSAI HELIOS Services Germany GmbH planen, sämtliche Anteile an WEILBURGER Coatings GmbH, Deutschland, WEILBURGER ASIA  Ltd., Hong Kong, und WEILBURGER Coatings (INDIA) Private Ltd., Indien, zu erwerben. 
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.03.2024 weggefallen.

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