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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Josef Witt GmbH; K - Mail Order GmbH & Co. KG - BWB/Z-6504 | Bundeswettbewerbsbehörde

Josef Witt GmbH; K - Mail Order GmbH & Co. KG

BWB/Z-6504

06.02.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Josef Witt GmbH (Otto Gruppe), Deutschland, beabsichtigt, bestimmte Vermögenswerte des Distanzhandelsgeschäfts der K - Mail Order GmbH & Co. KG und verbundener Gesellschaften (Klingel Gruppe), Deutschland, zu erwerben.

G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2024 weggefallen.

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