Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Medlog S.A.; IC Rail Service Express GmbH; InnoWay GmbH
BWB/Z-6503
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb einer Beteiligung im Ausmaß von 50% und somit von gemeinsamer Kontrolle durch die Medlog S.A., Schweiz, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company Holding S.A., an der InnoWay GmbH, Österreich, einer indirekten Tochtergesellschaft der peRail GmbH (wirtschaftlicher Eigentümer: Dipl.Ing. Peter Wanek-Pusset).
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.03.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.03.2024 weggefallen.