Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH; Windhager Zentralheizung GmbH
BWB/Z-6500
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH (Mondsee), deren Anteile von der WAB Privatstiftung gehalten werden, beabsichtigt, indirekt den operativen Geschäftsbetrieb der Windhager Gruppe (Seekirchen) in Form von Asset / Share Deals zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Heizlösungen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.02.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.02.2024 weggefallen.