Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bruker Invest AG; TecInvest S.à r.l
BWB/Z-6499
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bruker Invest AG, Schweiz, beabsichtigt (unmittelbar bzw. mittelbar) sämtliche Anteile der und alleinige Kontrolle über TecInvest S.à r.l, Luxemburg, zu erwerben.
Infolge dieser Transaktion würde Bruker die alleinige Kontrolle am Unternehmen ELITech Group erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.02.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.03.2024 weggefallen.