Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AlpInvest Partners B.V.; Montefiore Investment SAS; Isabel Marant bezeichnet Smile Group Sas; European Digital Group SAS
BWB/Z-6498
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
AlpInvest Partners B.V. (Niederlande), letztlich von The Carlyle Group Inc. (USA) kontrolliert, beabsichtigt, einen nicht-kontrollierenden Anteil (Kommanditanteile) von mehr als 50% an einem von Montefiore Investment SAS (Frankreich) beratenen und kontrollierten Fonds, der 25% oder mehr der Anteile an den Portfoliogesellschaften (i) European Digital Group SAS und (ii) Smile Group SAS (bekannt unter der Marke Isabel Marant) hält, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Bekleidung; Herstellung von Schuhen; Erbringung von Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie; Werbung
C - HERSTELLUNG VON WAREN J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN, M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.02.2024 weggefallen.