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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Max Aicher Recycling GmbH; Noris Metallrecycling GmbH - BWB/Z-6497 | Bundeswettbewerbsbehörde

Max Aicher Recycling GmbH; Noris Metallrecycling GmbH

BWB/Z-6497

31.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Max Aicher Recycling GmbH (Nürnberg, Deutschland), ein Unternehmen das letztlich im alleinigen Eigentum der Max Aicher Stiftung steht, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über die Noris Metallrecycling GmbH (Fürth, Deutschland) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Handel mit Metallschrott. 

G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.02.2024 weggefallen.

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