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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

L-GAM Luxco 3 S.à r.l.; MCI Investment Holding SA - BWB/Z-6495 | Bundeswettbewerbsbehörde

L-GAM Luxco 3 S.à r.l.; MCI Investment Holding SA

BWB/Z-6495

30.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

L-GAM Luxco 3 S.à r.l., eine indirekte Tochtergesellschaft von L-GAM II SCSp, eine luxemburgische Spezialkommanditgesellschaft, die von ihrer Komplementärin L-GAM GP II S.à r.l. verwaltet wird (alle mit Sitz in Luxemburg / Großherzogtum Luxemburg), beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über MCI Investment Holding SA und ihre Konzernunternehmen (Satigny / Schweiz) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Marketing- und Beratungsdienstleistungen. 
Betroffener Geschäftsbereich: Unternehmensberatung.

M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.02.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2024 weggefallen.

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