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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VR Equitypartner GmbH; AGC Verwaltungs- und Management GmbH; IDENTA Ausweissysteme GmbH - BWB/Z-6489 | Bundeswettbewerbsbehörde

VR Equitypartner GmbH; AGC Verwaltungs- und Management GmbH; IDENTA Ausweissysteme GmbH

BWB/Z-6489

25.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den indirekten Erwerb der Mehrheit der Anteile an sowie gemeinsame Kontrolle über IDENTA Ausweissysteme GmbH (Deutschland) durch VR Equitypartner GmbH (Deutschland) und AGC Verwaltungs- und Management GmbH (Österreich).

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Smart Cards.
Betroffener Geschäftsbereich: Mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten und Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten.

C - HERSTELLUNG VON WAREN K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.02.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.02.2024 weggefallen.

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