Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Miele Beteiligungs-GmbH; Metall Zug AG - BWB/Z-6483 | Bundeswettbewerbsbehörde

Miele Beteiligungs-GmbH; Metall Zug AG

BWB/Z-6483

19.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Miele Beteiligungs-GmbH, ein Unternehmen der Miele Gruppe, Deutschland, und die Metall Zug AG, Schweiz, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, in das die Miele Beteiligungs-GmbH indirekt ihre indirekte Tochtergesellschaft International Steelco S.p.A. und die Metall Zug AG ihre Tochtergesellschaften Belimed AG und Belimed Life Science AG einbringt. Miele beabsichtigt, indirekt 67% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen zu erwerben, Metall Zug beabsichtigt, 33% der Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.03.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 09.02.2024 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 01. März 2024.

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