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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EGS Beteiligungen AG; SERTO Holding AG - BWB/Z-6482 | Bundeswettbewerbsbehörde

EGS Beteiligungen AG; SERTO Holding AG

BWB/Z-6482

19.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

 EGS Beteiligungen AG, Schweiz, eine 100%-Tochtergesellschaft der Ernst Göhner Stiftung, einer gemeinnützigen Förderstiftung, die in erster Linie Projekte Dritter in den Bereichen Kultur, Umwelt, Soziales sowie Bildung und Wissenschaft unterstützt, beabsichtigt, über eine neu zu gründende Käufergesellschaft letztlich 65% der Anteile an und die gemeinsame Kontrolle über SERTO Holding AG, Schweiz, einem Spezialisten für Rohrverbindungstechnik, zu erwerben.  

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.02.2024 weggefallen.

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