Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Dachstein Tourismus AG; Geschäftsbetrieb BBDW bzw. NewCo
BWB/Z-6479
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb des Geschäftsbetriebs der Bergbahnen Dachstein West GmbH im Wege der BBDW Liftbetriebs GmbH durch die Dachstein Tourismus AG, an der zu 78,77% die OÖ Seilbahnholding GmbH beteiligt ist, die wiederum im Alleineigentum der OÖ Landesholding GmbH steht.
Betroffener Geschäftszweig: Seilbahn-, Sessel- und Schleppliftverkehr.
H - VERKEHR UND LAGEREI
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.02.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.02.2024 weggefallen.