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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dachstein Tourismus AG; Geschäftsbetrieb BBDW bzw. NewCo - BWB/Z-6479 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dachstein Tourismus AG; Geschäftsbetrieb BBDW bzw. NewCo

BWB/Z-6479

16.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb des Geschäftsbetriebs der Bergbahnen Dachstein West GmbH im Wege der  BBDW Liftbetriebs GmbH durch die Dachstein Tourismus AG, an der zu 78,77%  die OÖ Seilbahnholding GmbH beteiligt ist, die wiederum im Alleineigentum der OÖ Landesholding GmbH steht. 

Betroffener Geschäftszweig: Seilbahn-, Sessel- und Schleppliftverkehr.

H - VERKEHR UND LAGEREI

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.02.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.02.2024 weggefallen.

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