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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NH Hoteles Austria GmbH; Palais Hansen Immobilienentwicklung GmbH - BWB/Z-6477 | Bundeswettbewerbsbehörde

NH Hoteles Austria GmbH; Palais Hansen Immobilienentwicklung GmbH

BWB/Z-6477

15.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

NH Hoteles Austria, Wien, plant, alleinige Kontrolle über den Betrieb der Hotelinfrastruktur im Palais Hansen, Wien durch Abschluss eines langfristigen Pachtvertrags zu erwerben.

Betroffene Wirtschaftszweige: Hotels, Gasthöfe und Pensionen.

I - BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.02.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.02.2024 weggefallen.

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