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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft; Austrian Anadi Bank AG - BWB/Z-6475 | Bundeswettbewerbsbehörde

HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft; Austrian Anadi Bank AG

BWB/Z-6475

12.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (Eisenstadt), ein Unternehmen der GRAWE-Vermögensverwaltung, beabsichtigt, bestimmte Vermögensgegenstände, die den Geschäftsbereich Retail Banking Kärnten und ein ausgewähltes Portfolio aus KMU- und Immobilienfinanzierungen in Kärnten betreffen, von der Austrian Anadi Bank AG (Klagenfurt) zu übernehmen.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Bankdienstleistungen. 
Betroffener Geschäftsbereich: Finanzdienstleistungen.

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2024 weggefallen.

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