Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft; Austrian Anadi Bank AG
BWB/Z-6475
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (Eisenstadt), ein Unternehmen der GRAWE-Vermögensverwaltung, beabsichtigt, bestimmte Vermögensgegenstände, die den Geschäftsbereich Retail Banking Kärnten und ein ausgewähltes Portfolio aus KMU- und Immobilienfinanzierungen in Kärnten betreffen, von der Austrian Anadi Bank AG (Klagenfurt) zu übernehmen.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Bankdienstleistungen.
Betroffener Geschäftsbereich: Finanzdienstleistungen.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2024 weggefallen.