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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Carl Zeiss Meditec AG; DORCO Topco B.V - BWB/Z-6473 | Bundeswettbewerbsbehörde

Carl Zeiss Meditec AG; DORCO Topco B.V

BWB/Z-6473

11.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Carl Zeiss Meditec AG, Jena, Deutschland, beabsichtigt, 100 % der Anteile an DORC Topco  B.V., Niederlande, zu erwerben. 
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.02.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.02.2024 weggefallen.

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