Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ANSYS, Inc.; Bridgepoint; Safe Parent, Inc.
BWB/Z-6469
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ANSYS, Inc. mit Sitz in den USA beabsichtigt, eine nicht kontrollierende Minderheitsbeteiligung an Safe Parent, Inc. mit Sitz in den USA zu erwerben, indem es 34,68 % der Stammaktien von Safe Parent, Inc. auf vollständig verwässerter Basis erwirbt. Safe Parent, Inc. und ihre Tochtergesellschaften sind hauptsächlich unter der Marke Humanetics tätig und bieten Hardware-, Software- und Datenmanagementlösungen an, die es ihren Kunden ermöglichen, Anwendungen für die menschliche Sicherheit zu entwickeln und zu testen.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von sonstigen Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g.; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie.
C - HERSTELLUNG VON WAREN J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hatte am 30.01.2024 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängerte sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endete die Frist am 15.02.2024.
Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 07.02.2024 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.