Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ernst & Young Advisory Services AnteilsverwaltungsgmbH; Denkstatt GmbH
BWB/Z-6467
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ernst & Young Advisory Services AnteilsverwaltungsgmbH (Österreich) beabsichtigt den Erwerb von 100 % der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Denkstatt GmbH (Österreich).
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: Unternehmensberatung.
M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.01.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.01.2024 weggefallen.