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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Deutsche Telekom AG; Deutsche Telekom Capital Partners Management GmbH; Porsche Group; Digital Transformation Capital Partners Luxembourg S.à r.l. - BWB/Z-6466 | Bundeswettbewerbsbehörde

Deutsche Telekom AG; Deutsche Telekom Capital Partners Management GmbH; Porsche Group; Digital Transformation Capital Partners Luxembourg S.à r.l.

BWB/Z-6466

02.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Deutsche Telekom AG und die Porsche Automobil Holding SE beabsichtigen, einen Venture-Capital-Fonds einschließlich des dazugehörigen Beraterteams zu gründen.

Vor diesem Hintergrund soll die Porsche Automobil Holding SE mittelbar über die Porsche Vierte Beteiligung GmbH 49% der Anteile an der in weiterer Folge als Beraterin des Venture-Capital-Fonds dienenden Gesellschaft mit dem voraussichtlichen Namen InCharge Capital Partners sowie mehr als 50% der Anteile an dem Venture-Capital-Fonds erwerben.

C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.01.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.01.2024 weggefallen.

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