Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Red Bull GmbH; RD pro cycling GmbH & Co.KG und RD Beteiligungs GmbH
BWB/Z-6464
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung in Höhe von je 51 % der Anteile an der RD pro cycling GmbH & Co. KG sowie der RD Beteiligungs GmbH (Eigentümerin des professionellen Straßenradsportteams BORA-hansgrohe), beide Deutschland, durch Red Bull GmbH, Österreich.
Betroffene Geschäftszweige: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen des Sports; Werbegestaltung
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen R - Kunst, Unterhaltung und Erholung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.01.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.01.2024 weggefallen.