Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
RAIFFEISEN-HOLDING NÖ-Wien Beteiligungs GmbH; Niederösterreichisches Pressehaus Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H.
BWB/Z-6590
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Raiffeisen-Holding NÖ-Wien Beteiligungs GmbH als ein zu 100% von RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg.Gen.m.b.H gehaltenes Unternehmen, beabsichtigt die Erhöhung ihrer Beteiligung an der Niederösterreichisches Pressehaus Druck- und Verlagsgesellschaft mbH von bisher 20% auf bis zu 28,6% jedenfalls aber auf über 25%) im Wege der Wandlung von Genussrechten.
Betroffener Geschäftszweig: Information und Kommunikation
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 17.06.2024 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 8. Juli 2024.
Zusammenschluss mit Verpflichtungszusagen (Phase 1)