Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
H. Triburuzek Installationen GesmbH Group; Mück Haustechnik GesmbH; Strabag Property und Facility Services GmbH
BWB/Z-6461
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 100% der Kommanditanteile an der H.Triburuzek Installation GesmbH + Co. KG, Österreich und 100 % der Anteile an der H. Triburuzek Installationen GesmbH, sowie 100% der Anteile an der MÜCK HAUSTECHNIK GesmbH, Österreich durch STRABAG Property and Facility Services GmbH, Österreich.
Betroffener Geschäftsbereich: Sonstige Bauninstallation.
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2024 weggefallen.