Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A.; Aleph Group, Inc. - BWB/Z-6459 | Bundeswettbewerbsbehörde

CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A.; Aleph Group, Inc.

BWB/Z-6459

22.12.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aleph Maradona LP, eine von CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A. indirekt kontrolliertes Investmentvehikel, beabsichtigt, seinen Anteil an Aleph Group, Inc. auf 37,36% zu erhöhen.

Der Zusammenschluss betrifft den Markt für den Verkauf von Werbedienstleistungen. 
Betroffener Geschäftszweig: Werbung; Computerprogrammierung, Beratung und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale. 

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2024 weggefallen.

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