Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Otto (GmbH & Co KG); Vermögenswerte der Hermes Germany GmbH - BWB/Z-6455 | Bundeswettbewerbsbehörde

Otto (GmbH & Co KG); Vermögenswerte der Hermes Germany GmbH

BWB/Z-6455

22.12.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Otto (GmbH & Co KG), Deutschland, beabsichtigt, Vermögenswerte der Hermes Germany GmbH, Deutschland, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig:Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt; Güterbeförderung in der Luftfahrt und Raumtransport.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2024 weggefallen.

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