Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Rocket Software, Inc.; Open Text Corporation
BWB/Z-6452
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb des ausgegliederten Geschäftsbereichs Anwendungsmodernisierung und Konnektivität (Application Modernization and Connectivity) der Open Text Corporation (Kanada) durch Rocket Software, Inc. (USA), die von Fonds kontrolliert wird, die letztlich von Bain Capital Investors, LLC (USA) verwaltet und/oder beraten werden.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2024 weggefallen.