Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EnergieDirect Austria GmbH; DCC Transport Logistik GmbH; Alfred Hell GmbH - BWB/Z-6449 | Bundeswettbewerbsbehörde

EnergieDirect Austria GmbH; DCC Transport Logistik GmbH; Alfred Hell GmbH

BWB/Z-6449

14.12.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EnergieDirect Austria GmbH und DCC Transport Logistik GmbH, beide Österreich, beabsichtigen, das Mineralölhandelsgeschäft (ohne Tankstellen) inklusive drei Tankkraftwägen der Alfred Hell GmbH, Österreich, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.01.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.01.2024 weggefallen.

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