Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TowerBrook Capital Partners L.P.; Eurazeo SE; Efeso Gruppe - BWB/Z-6448 | Bundeswettbewerbsbehörde

TowerBrook Capital Partners L.P.; Eurazeo SE; Efeso Gruppe

BWB/Z-6448

07.12.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TowerBrook Capital Partners L.P., Vereinigte Staaten, beabsichtigt, mehr als 25 % der Anteile an Electra Capital SAS ("Electra"), Frankreich, samt all ihrer Tochtergesellschaften (die "Efeso Gruppe"), zu erwerben und damit gemeinsame Kontrolle über Electra und die Efeso Gruppe zusammen mit ihrer derzeit indirekt kontrollierenden Gesellschafterin, Eurazeo SE, auszuüben.

Betroffener Geschäftszweig: Unternehmensberatung

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.01.2024 weggefallen.

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