Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Energie AG Oberösterreich Erzeugung GmbH; WIG Wietersdorfer Holding GmbH; AAE Gamit d.o.o. - BWB/Z-6447 | Bundeswettbewerbsbehörde

Energie AG Oberösterreich Erzeugung GmbH; WIG Wietersdorfer Holding GmbH; AAE Gamit d.o.o.

BWB/Z-6447

07.12.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 29,4% der Anteile an der AAE Gamit d.o.o., Slowenien, durch die Energie AG Oberösterreich Erzeugung GmbH, Österreich sowie Erwerb von weiteren 25,2% der Anteile an der AAE Gamit d.o.o., Slowenien, durch die WIG Wietersdorfer Holding GmbH, Österreich.  

Betroffener Geschäftszweig: Elektrizitätserzeugung durch erneuerbare Energie.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.01.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.01.2024 weggefallen.

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