Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bruno Bader GmbH & Co KG; MONA; Klingel
BWB/Z-6438
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bruno Bader GmbH & Co KG (Deutschland) beabsichtigt das Distanzhandelsgeschäft unter den Vertriebsmarken MONA und Klingel zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich des Homeshopping-Geschäfts im Bekleidungssektor.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2023 weggefallen.