Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DER Touristik Group GmbH; DR Hospitality GmbH & Co. KG
BWB/Z-6437
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
DER Touristik Group GmbH (Deutschland) beabsichtigt, ihre bestehende indirekte Beteiligung an der DR Hospitality GmbH & Co. KG (Deutschland) durch den indirekten Erwerb von weiteren 24,9 % der Anteile aufzustocken und damit alleinige Kontrolle zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2023 weggefallen.