Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Yara Clean Ammonia Norge AS; North Sea Container Line AS
BWB/Z-6436
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Yara Clean Ammonia Norge AS, Norwegen, und North Sea Container Line AS, Norwegen, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, indem Yara Clean Ammonia Norge AS 49% der Anteile und damit verbundenen Stimmrechte an NCL Oslofjord AS, Norwegen, von North Sea Container Line AS, Norwegen, erwirbt.
Betroffener Geschäftszweig: Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2023 weggefallen.