Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Decathlon SE; Backcountry GmbH - BWB/Z-6435 | Bundeswettbewerbsbehörde

Decathlon SE; Backcountry GmbH

BWB/Z-6435

28.11.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Decathlon SE (Frankreich) beabsichtigt, eine 100%ige Beteiligung an und alleinige Kontrolle über die Backcountry GmbH (Deutschland) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Sportartikeln.

Betroffener Wirtschaftszweige: Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen); Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2023 weggefallen.

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