Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thoma Bravo, L.P.; EQS Group AG - BWB/Z-6433 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thoma Bravo, L.P.; EQS Group AG

BWB/Z-6433

24.11.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Thoma Bravo beabsichtigt, das gesamte ausgegebene Aktienkapital der EQS Group AG über die Pineapple German Bidco GmbH zu erwerben, eine Holdinggesellschaft, die letztlich von Fonds kontrolliert wird, die von Thoma Bravo verwaltet werden. Der Zusammenschluss betrifft die Bereitstellung von Compliance-Softwarelösungen.

Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von sonstiger Software.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.12.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2023 weggefallen.

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