Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EnerCharge GmbH; Pfalzwerke Aktiengesellschaft; AAE-Hydro Solar GmbH; SPL Tele Group GmbH; ÖKOENERGIE Beteiligungs GmbH - BWB/Z-6431 | Bundeswettbewerbsbehörde

EnerCharge GmbH; Pfalzwerke Aktiengesellschaft; AAE-Hydro Solar GmbH; SPL Tele Group GmbH; ÖKOENERGIE Beteiligungs GmbH

BWB/Z-6431

24.11.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Zusammenschluss betrifft den Erwerb von rund 23% der Anteile an der EnerCharge GmbH durch die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, wodurch diese mit Durchführung des Zusammenschlussvorhabens Mitkontrolle über die EnerCharge halten wird - gemeinsam mit den bestehenden Gesellschaftern AAE-Hydro Solar GmbH, SPL Tele Group GmbH und ÖKOENERGIE Beteiligungs GmbH.

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2023 weggefallen.

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