Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Aurelius Investment Lux One S.à r.l; J. Weck GmbH und Co. KG
BWB/Z-6430
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Aurelius Investment Lux One S.à r.l, Luxemburg, beabsichtigt, indirekt alle Sachan-lagevermögenswerte, immaterielle und materielle Vermögensgegenstände sowie Geschäftsunterlagen und weitere Assets der J. Weck GmbH und Co. KG und deren Tochtergesellschaft Weck Glaswerk GmbH, beide Deutschland, welche zusammen die gesamten Geschäftsbereiche Glasbehälter und Verlagswesen bilden, und damit alleinige Kontrolle über diese Geschäftsbereiche zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2023 weggefallen.