Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide; DAKOSY Datenkommunikationssystem AG - BWB/Z-6427 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide; DAKOSY Datenkommunikationssystem AG

BWB/Z-6427

17.11.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Deutschland, und DAKOSY Datenkommunikationssystem AG, Deutschland, beabsichtigen, ein gemeinsam kontrolliertes Gemeinschaftsunternehmen in Deutschland zu gründen, an dem beide mit jeweils 50% beteiligt sein werden.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Cloud-Computing Dienstleistungen im Transportbereich

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.12.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.12.2023 weggefallen.

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